Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Wiener Silber Manufactur GmbH

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem „Kunden“ einerseits und der Wiener Silber Manufactur GmbH (im Folgenden kurz: „Wiener Silber Manufactur“ oder „Wir“) andererseits aus dem Erwerb von Waren („Produkten“) über unseren Online-Shop, derzeit abrufbar unter www.wienersilbermanufactur.com. Der Kunde stimmt im Rahmen des Bestellprozesses durch Ankreuzen einer Checkbox und Aussendung seiner Bestellungen der jeweils gültigen Fassung der AGB zu. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Wiener Silber Manufactur hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Die Präsentation der Produkte im Online-Shop ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Sämtliche in Angeboten, Werbematerialien und sonstigen Unterlagen des Auftragnehmers enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Material-, Gewichts-, Maß- und Preisangaben, usw sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden.
Wir laden Kunden, die Verbraucher sind, ein, ein Angebot zum Erwerb von Produkten zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich. Das Angebot erfolgt durch den Kunden und wird durch die Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich. Nach Abgabe des verbindlichen Angebots kann der Kunde die Bestellung nicht mehr ändern. Der Kunde hat allerdings die Möglichkeit, seine Bestellung vor der Abgabe seines Angebots zu prüfen und etwaige Fehler zu berichtigen.
Die Bestellung steht natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zumindest 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und Verbraucher sind, offen.
Wir werden den Zugang der elektronischen Vertragserklärung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Die Annahme eines Vertragsangebots durch die Wiener Silber Manufactur und damit auch der Vertragsabschluss erfolgen entweder durch eine gesonderte schriftliche Auftragsbestätigung oder durch das Absenden der vom Kunden bestellten Produkte. Wir können die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn der bestellte Artikel nicht auf Lager ist oder die Bestellung von Privatpersonen die übliche Haushaltsmenge übersteigt.

3. Preise und Versandkosten

Die im Webshop angeführten Preise sind Endverbraucherpreise in Euro inklusive Umsatzsteuer und Verpackung.
Alle zusätzlichen Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstigen Kosten zeigen wir dem Kunden vor Abgabe des Angebots an, soweit die Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können. Andernfalls weisen wir auf das mögliche Anfallen solcher zusätzlichen Kosten vor Abgabe des Angebots durch den Kunden hin.
Wir behalten uns vor, unseren Aufwand separat zu vergüten, wenn der Kunde nach Vertragsschluss noch Änderungen des Lieferzeitpunktes, der Quantität oder der Qualität der bestellten Produkte verlangt.
Wir versenden in alle Länder der EU, Großbritannien und die Schweiz. Allfällige Zölle sind vom Kunden selbst zu tragen.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Kaufpreis jeweils sofort bei Annahme des Angebots, d.h. mit Vertragsabschluss und vor Auslieferung der bestellten Produkte, vollständig und ohne Abzug fällig. Sämtliche Zahlungen haben unverzüglich nach Rechnungseingang über die angegebenen Zahlungsdienstleister in Euro zu erfolgen.
Ist der Kunde Verbraucher, ist er bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. verpflichtet. Im Falle eines verschuldeten Zahlungsverzuges durch einen Verbraucher verpflichtet sich dieser, die tatsächlich angefallenen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines etwaig eingeschalteten Inkassoinstituts, die sich aus den jeweiligen geltenden Verordnungen für Höchstgebühren im Inkassowesen ergeben, sowie die Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, zu zahlen.
Ist der Kunde Unternehmer, ist er bei Zahlungsverzug zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 %über dem Basiszinssatz, sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.
Darüber hinaus ist die Wiener Silber Manufactur bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Kunden nach eigenem Ermessen berechtigt, Lieferungen oder Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten. Alle sonstigen Rechte der Wiener Silber Manufactur bleiben hiervon unberührt.

5. Lieferung, Erfüllung, Gefahrtragung

Die Auslieferung der Bestellungen erfolgt durch die Wiener Silber Manufactur. Wir wählen den Transporteur nach bestem Ermessen, aber ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten oder billigsten Versendung. Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Wir informieren den Kunden gesondert über die voraussichtliche Lieferzeit.
Ist der Kunde Unternehmer, erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, sämtliche Lieferungen des Auftragnehmers EXW [Ebreichsdorf-Weigelsdorf, Österreich] Incoterms® 2020.
Die Wiener Silber Manufactur ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen und diese in Rechnung zu stellen. Nach Ablauf vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zehn Werktagen vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt hinsichtlich bereits erfolgter Teillieferungen ist jedoch nur dann zulässig, wenn diese durch den Kunden nicht angemessen verwendet werden können; bereits gelieferte und nicht verwendbare Ware hat der Kunde der Wiener Silber Manufactur auf deren Kosten zurückzustellen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle Produkte werden unter Eigentumsvorbehalt der Wiener Silber Manufactur geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in ihrem Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Wiener Silber Manufactur zulässig. Der Kunde ist zur Abtretung seiner hierdurch entstehenden Forderungen Dritten gegenüber an den Auftragnehmer verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist ausschließlich dann als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Bei Warenrücknahme ist die Wiener Silber Manufactur berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das vorbehaltene Eigentum hinzuweisen und die Wiener Silber Manufactur unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

7. Gesetzliches Widerrufsrecht

Ist der Kunde Konsument im Sinne des KSchG, hat er das Recht den Kaufvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Wiener Silber Manufactur (Wiener Silber Manufactur, Boschanstraße 3, Halle 1, 2483 Ebreichsdorf-Weigelsdorf, Österreich, office@wienersilbermanufactur.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. eines mit der Post versandten Briefs oder einer E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu wiederrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Muster-Widerrufsformular:

An

Wiener Silber Manufactur GmbH,
Boschanstraße 3, Halle 1, 2483 Ebreichsdorf-Weigelsdorf, Österreich
E-Mail: office@wienersilbermanufactur.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):

  • Bestellt am(*)/erhalten am(*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:

(*) unzutreffendes bitte streichen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

8. Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, wird die Wiener Silber Manufactur alle Zahlungen des Kunden, die die Wiener Silber Manufactur von diesem erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Wiener Silber Manufactur eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Wiener Silbermanufactur dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Die Wiener Silber Manufactur kann die Zahlung verweigern, bis sie die Waren zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die erhaltenen Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Wiener Silber Manufactur über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet wurde, an die Wiener Silbermanufactur zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen an die Wiener Silber Manufactur, Boschanstraße 3, Halle 1, 2483 Ebreichsdorf-Weigelsdorf, Österreich, absendet.
Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Kunde hat für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufzukommen, wenn der Wertverlust nicht auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und Funktionsweise der Waren notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
In den in § 18 FAGG aufgezählten Fällen besteht kein Widerrufsrecht. Dies gilt insbesondere für den Erwerb von Waren, die (i) nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind; (ii) versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rücknahme geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde; oder (iii) nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

9. Umtauschrecht

Sollte einem Kunden allenfalls der Umtausch der gelieferten Produkte zugesagt worden sein, dann gilt dieses Umtauschrecht lediglich für verkaufte Handelsware, nicht aber für bearbeitete oder auf Kundenwunsch angefertigte Ware. Das Umtauschrecht ist überdies dann ausgeschlossen, wenn die Ware (geringfügig) beschädigt ist, Gebrauchsspuren aufweist oder aus sonstigen Gründen nicht als neuwertig weiterverkauft werden kann. Macht der Kunde von dem ihm allenfalls eingeräumten Umtauschrecht gebrauch, hat er Anspruch auf Umtausch auf eine andere Ware, nicht jedoch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Davon bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers unberührt.

10. Gewährleistung

Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, gelten bei Mängeln der Ware die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt tunlichst auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit, insbesondere der Unversehrtheit der Verpackung, zu überprüfen und uns eventuelle Mängel per E-Mail an office@wienersilbermanufactur.com bekanntzugeben und kurz zu beschreiben. Dies dient lediglich der rascheren und effektiveren Bearbeitung von möglichen Gewährleistungsansprüchen. Eine Verletzung dieser Obliegenheit führt zu keiner Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.
Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, ist der Zustand der Ware bei Gefahrenübergang maßgebend. Der Kunde hat die Waren unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich, jedenfalls aber binnen 14 Tagen nach Warenübergabe schriftlich und unter detaillierter Angabe des behaupteten Mangels zu erheben, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Bei verdeckten Mängeln hat die Mängelrüge binnen 14 Tagen ab deren Entdeckung zu erfolgen. Ein allfälliger Anspruch auf Gewährleistung ist stets vom Kunden zu beweisen, der zum Ersatz aller Kosten für nicht berechtigte oder nicht fristgerechte Mängelrügen verpflichtet ist. Abgesehen von allfälligen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Art der Gewährleistungserbringung bleibt dem Auftragnehmer ausdrücklich vorbehalten, einen etwaigen Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang. Die Gewährleistungsfrist wird durch Mängelbehebung oder Anerkenntnis, auch im Falle der Einsetzung von Neuteilen in die Hauptlieferung, weder für die Hauptlieferung, noch für Neuteile verlängert. Die Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; Regressansprüche, die sich aus einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch seinen Kunden ableiten, sind ausgeschlossen. Werden vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Veränderungen oder Bearbeitungen an dem übergebenen Kaufgegenstand oder Werken vorgenommen, erlischt jegliche Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers. Bei etwaigen Sonderposten zu Ausnahmepreisen gilt jede Gewährleistung von vornherein als ausgeschlossen. Da Silber als Material eine große Affinität (Bindefreudigkeit) zu Schwefel und Schwefelverbindungen besitzt und aus diesem Grund anfällig für Verfärbungen ist, stehen dem Kunden keine Gewährleistungsansprüche im Hinblick auf derartige Verfärbungen und sonstige witterungsbedingte Beeinflussungen der Ware zu.

11. Schadenersatz

Die Haftung der Wiener Silber Manufactur für Schäden ist mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Personenschäden und der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten auf Fälle von Vorsatz und krass grob fahrlässigem Handeln beschränkt.
Ist der Kunde Unternehmer, trägt er die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Verhaltens. Gegenüber Unternehmers ist weiters ausgeschlossen – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere auch jeglicher Ersatz von reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden und Verlusten bzw. Folgeschäden aller Art sowie entgangenem Gewinn. Die Haftung der Wiener Silber Manufactur ist generell auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und wertmäßig mit dem Wert der (Teil-)Lieferung begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls nach zwei Jahren ab Gefahrenübergang. Wird eine Bestellung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgt. Der Kunde hat den Auftragnehmer bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten. Das gilt allerdings nicht gegenüber Verbrauchern.

12. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte, die Unternehmer sind, aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen den Auftragnehmer richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

13. Force Majeure

Der Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteienwillen unabhängiger Umstände, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen die Wiener Silber Manufactur zur Verlängerung der Liefertermine und -fristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauerns dieser Umstände und ihrer Folgen. Die Wiener Silber Manufactur ist bei Vorliegen derartiger Umstände jedoch auch zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages berechtigt. Als Force Majeure Ereignis im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere höhere Gewalt, Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Unruhen, staatliche Regelungen, Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen oder jegliches sonstige Ereignis ähnlicher oder nicht ähnlicher Art, das als unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstand zu qualifizieren ist, anzusehen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.
Bei Unternehmergeschäften sowie bei Verbrauchergeschäften, bei denen der Verbraucher zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat noch im Inland beschäftigt ist, gilt das sachliche Gericht für 1010 Wien als Gerichtsstand vereinbart. Alle aus oder in Zusammenhang mit Verträgen mit Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedsort ist Wien; Schiedssprache ist deutsch. Die Wiener Silber Manufactur behält sich in beiden Fällen jedoch das Recht vor, seine Ansprüche auch am ordentlichen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

15. Sonstiges

Die Aufrechnung durch den Kunden als Unternehmer mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn eine solche rechtskräftig festgestellt wurde oder von der Wiener Silber Manufactur nicht bestritten wird. Der Kunde ist zur Zurückhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen selbst bei gerechtfertigten Reklamationen nur hinsichtlich eines angemessenen Teilbetrages berechtigt. Die Wiener Silber Manufactur ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen. Das gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

16. Salvatorische Klausel

Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes: Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An deren Stelle soll dasjenige gelten, was dem wirtschaftlichen Gehalt dieser Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Lücken dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages. Das gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

Wien, 1.2.2022